Die Swastika in Deutschland
Freitag 05 Oktober 2012 - 07:51:09
Wir erinnern uns, dass 1988 das Münchner Oberlandesgericht [OLG] bereits festgestellt hat: „die Verwendung des Rael-Symbols [welches die Swastika enthält] verstoße ersichtlich nicht gegen den Schutzzweck des §86a StGB und sei deshalb nicht nach dieser Vorschrift strafbar“.
Diese Woche ging Marcel Hoffmann erneut nach Karlsruhe und berichtet:
„Gestern, am 3. Oktober, war Nationalfeiertag (22 Jahre Wiedervereinigung)... Es war schönes Wetter, die Leute gingen spazieren. Also beschloss ich, in das Karlsruher Stadtzentrum zu gehen, um für die Rehabilitierung der Swastika zu kämpfen, jenen Teil unseres Symbols, der uns so am Herzen liegt und der in Deutschland doch so unbekannt und unverstanden ist. Während dieser Aktion konnte ich sehen, wie sehr solch eine Handlung nötig ist, umso mehr, da 65 - 70 Jahre an Anstrengungen der 'öffentlichen Gewalt' nichts weiter als Unverständnisse und Tabus zurückließen... Zum Glück ist da die Jugend, die sich, zu Recht, nicht mehr betroffen bzw. schuldig fühlt, wegen der Ereignisse eines vergangenen Jahrhunderts... „